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Verwaltung für Mieter für aktuelle Mieter und Interessenten
für aktuelle Mieter
Wir heissen Sie als unsere Mieter willkommen und freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Falls Sie irgendwelche Informationen nicht zur Hand haben und auch nicht hier auffinden können, so kontaktieren Sie uns bitte. Kommunikation ist wichtig – meistens können Probleme einfach gelöst werden, wenn alle Bescheid wissen.
Informationen | |
Reparaturen | Für kleine Defekte und Reparaturen beachten Sie bitte die allgemeinen Bestimmungen des Hauseigentümerverbandes. Bspw. obliegen kleinere Reparaturen wie Leuchtmittel-Austausch, Duschköpfe, Filter oder Sicherungen dem Mieter als "kleiner Unterhalt". Bei grösseren Defekten melden Sie sich bitte bei uns. Auch bei selbst verursachten Schäden können wir für Sie Reparaturen schnell und fachgerecht durchführen lassen. |
Ordentliche Kündigungen | Ordentlich kündigen können Sie eine unserer Wohnungen in den meisten Fällen per Ende März oder Ende September, wie es in den Miet-Verträgen vermerkt ist. Dazu ist zwingend eine schriftliche Kündigung an unsere Postadresse (bcc-suisse.com ag, Postfach 19, 8173 Neerach) zu senden, welche nicht unbedingt per Einschreiben gesendet werden muss, aber empfohlen wird. – Parkplätze und andere Mietobjekte (Garagen, Bastelkeller etc.) werden immer separat vermietet und sind daher auch separat von den Wohnungsmietverträgen zu kündigen. |
Ausserordentliche Kündigungen | Kündigen Sie ein Mietobjekt ausserhalb der ordentlich (im Vertrag vermerkten) Fristen und Terminen, so müssen Sie einen Nachmieter stellen, welcher Ihr Mietobjekt bzw. Vertrag zum gewünschten Termin übernimmt. Bis zu dem Termin, oder dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin, sind Sie für die Zahlung der Miete verantwortlich. – Ziehen Sie eine solche in Betracht, helfen wir Ihnen gerne bei der Inserierung, da wir z.T. gute Konditionen hierfür haben. Beachten Sie bitte, dass ein von Ihnen vorgeschlagener Nachmieter zumutbar sein sollte im Bezug auf Zahlungsfähigkeit, Mieterumfeld und Wohnungsauslastung. Für eine zügige Weitervermietung ist es deshalb hilfreich, wenn der Interessent seine Bewerbung möglichst gut dokumentiert. Bewerbungsformulare erhalten Sie bei uns – oder finden diese weiter unten auf dieser website. |
Untermiete | Möchten Sie ein Mietobjekt für eine Zeit untervermieten, so beachten Sie bitte unbedingt die Bestimmungen im Mietrecht. Zwingend ist auf jeden Fall eine Benachrichtigung an uns mit der Bekanntgabe aller Informationen zur Untermiete: Nebst den Personeninformation zum Untermieter auch den Vertrag zwischen Ihnen, bzw. die Bedingungen dazu. Es gilt zudem strikt, dass eine Wohnung nicht zu höheren Preisen als der eigentlichen Miete angeboten werden kann. Dies gilt auch für Anteile bei Vermietung einzelner Räume. Beachten Sie dazu bitte auch unten die Angaben zur kurzzeitigen Untermiete, wie "Airbnb". |
Airbnb | Kurzzeitige Untermiete, bekannt auch unter "Airbnb", untersteht grundsätzlich den gleichen Bedingungen wie die normale Untermiete. Es muss demnach unbedingt dazu im Vornherein die Bewilligung eingeholt werden. Da zudem kurzzeitige Untermieten die übrige Mieterschaft im Haus belasten, kann diese auch grundsätzlich ausgeschlossen werden. |
für Interessenten & Bewerbungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Mietobjekte interessieren. Weiter unten finden Sie hier einige Informationen für Bewerbungen, Bewerbungsformulare und weitere Dokumente.
Bewerbungen | |
Dokumente | Bewerbungsformular (download) |
Zusätzliches | Zusätzlich zu dem ausgefüllten Bewerbungsformular ist der Bewerbung ein Betreibungsauszug beizulegen, welcher die letzten drei Jahre umfasst. Zur besseren Beurteilung der Bewerbung sind Informationen zur bisherigen Verwaltung, Ihrer Arbeitsstelle (Pensum, Lohn) oder weitere Referenzen hilfreich. |
Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente per e-mail, Fax oder Post (bcc-suisse.com ag, Postfach 19, 8173 Neerach),
– Besten Dank.